ENDO, Stoffstrombilanz, Düngebedarfsermittlung

 

Um Ihnen den Umgang mit den Neuerungen in Hinsicht auf ENDO und die verpflichtende Meldung der Stoffstrombilanz zu erleichtern übernehmen wir gerne die ENDO-Meldung für Sie und erstellen gleichzeitig Ihre Stoffstrombilanz und Düngebedarfsermittlung im Rundumsorglos-Paket!

Endo

 

Das Programm ENDO-SH steht ab sofort mit den Modulen für die Düngebedarfsermittlung und Düngedokumentation zur Verfügung. Der Zugang in das Programm erfolgt analog zum Sammelantrag (INET) über die Betriebsinhabernummer (BNR‑ZD) und die dazugehörige PIN. Die Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat, die tatsächliche Düngung sowie die Zusammenfassung der Betrieblichen N‑Obergrenze (170kg N) aus dem Vorjahr müssen spätestens bis zum 31. März in ENDO‑SH elektronisch gemeldet werden.

Stoffstrombilanz

 

Ab 2023 ändern sich die Vorgaben für die Pflicht der Erstellung einer Stoffstrombilanz. Dies gilt ebenfalls für viehlose Betriebe. Demnach müssen Betriebe mit mehr als 20 ha landwirtschaftliche Nutzfläche oder Betriebe mit mehr als 50 GV (Großvieheinheiten) eine Stoffstrombilanz erstellen. Wer diese Grenzen unterschreitet, aber mehr als 750 kg N aus Wirtschaftsdünger aufnimmt, ist ebenfalls aufzeichnungspflichtig. Unter einer Stoffstrombilanz ist ein erweiterter Nährstoffvergleich zu verstehen, der neben der Düngung zum Beispiel auch die Futtermittel, die Zu- und Verkäufe von Tieren, das Saatgut und tierische und pflanzliche Erzeugnisse einbezieht. Hierbei werden die dem Betrieb zugeführten Nährstoffmengen an N und P, den abgegebenen Nährstoffmengen an N und P gegenübergestellt und schließlich ein Betriebssaldo gebildet. Bevor die erste Stoffstrombilanz erstellt wird, muss der Betrieb sich entscheiden, ob sich die Bilanzierung auf das Wirtschaftsjahr oder das Kalenderjahr beziehen soll. Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bezugsjahres muss die Bilanz vorliegen und zu einer dreijährigen Bilanz fortgeschrieben werden.

Dokumentation auf dem Betrieb

 

Die Düngebedarfsermittlung muss vor der ersten Gabe vorliegen. Die Düngemaßnahmen müssen spätestens zwei Tage nach Ausbringung dokumentiert werden. Außerdem muss eine gesamtbetriebliche Bedarfs- und Düngemengenzusammenfassung bis zum 31.03.2023 vorliegen. Für die Stoffstrombilanz sind die jeweiligen Nährstoffzufuhren und Nährstoffabgaben spätestens 3 Monate nach der jeweiligen Zufuhr und Abgabe aufzuzeichnen.

 

Mehr Informationen zu diesen Themen und ihren gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier.

Die Kosten

Die Kosten variieren je nach Aufwand.

 

Wenn Sie den Service in Anspruch nehmen wollen, schicken Sie uns gerne das ausgefüllte PDF per E-Mail oder Post! Wir setzten uns dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um alle Details zu klären.

Ihr Ansprechpartner

Norina Riebisch, Agrarmanagement

»Ich bin in der Großstadt aufgewachsen, doch es hat mich schon immer aufs Land gezogen. Nun habe ich den Schritt gewagt und freue mich auf die neuen Herausforderungen, welche die Landwirtschaft mit sich bringt! Dabei versuche ich die Landwirte und Landwirtinnen in ihrem Agrarbüro bestmöglich zu entlasten.«

 

Mail: riebisch@agronet-sh.de
Telefon: 0481 85077 23
Mobil: 0152 2653 3274
 

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